Unterstützen

Gemeinsam Mobilität ermöglichen.

Mit Ihrer Spende helfen Sie mit, ein rollstuhlgerechtes Fahrzeug zu finanzieren und Menschen unabhängig von ihrer finanziellen Situation mobil zu machen.

Behinderten Fahrdienst Graubünden (B F G): Behinderten- und Rollstuhl-Fahrdienst für Personen mit Handicap in Chur und Graubünden

Warum Ihre Spende zählt

Ein rollstuhlgerechtes Fahrzeug mit Rampe und Rückhaltesystem kostet ein Vielfaches eines gewöhnlichen Autos. Dazu kommen Wartung, Versicherung und Umbauten. Diese Kosten trägt BFG heute allein.

Mein Ziel: Wirkliche Wahlfreiheit schaffen

Mobilität darf keine Frage des Geldes sein.
Nicht jeder Mensch mit Handicap erhält die nötige staatliche Unterstützung. Mit Ihrer Zuwendung helfen Sie mit, Fahrten für Härtefälle zu finanzieren.

Ein Fahrgast im Elektrorollstuhl mit zwei Begleiterinnen und dem BFG-Fahrer vor dem Fahrzeug mit Rampe

Für echte Selbstbestimmung statt starrer Strukturen: Kantonale Gelder fliessen oft exklusiv in etablierte Stiftungen, die zwar laut ihren Statuten und gemäss den offiziellen Publikationen beider Seiten Menschen mit Handicap helfen sollen, im Alltag jedoch ein starres Monopol betreiben. Wenn im System die Augen vor dieser Realität verschlossen werden und die zuständigen Stellen sich nicht für Alternativen einsetzen, leidet die Selbstbestimmung der Betroffenen.

Diese Ungerechtigkeit wird auch im Bundeshaus zunehmend zum Thema: Die nationalen Debatten für ein modernes Inklusionsgesetz zeigen deutlich, dass echte Selbstbestimmung und freie Mobilität endlich gesetzliche Realität werden müssen. Der Nationalrat hat im September 2026 beschlossen, ein Inklusionsgesetz vorzuziehen, um Menschen mit Behinderung die Wahlfreiheit zu verbessern und Hürden im Alltag abzubauen. Erfahren Sie mehr dazu im offiziellen Bericht der Bundesversammlung.

Mein Ziel ist es, dass Fahrgäste wirklich frei auswählen können, mit welchem Fahrdienst sie fahren, und selbst entscheiden, wem sie ihr Vertrauen schenken. Ihre Hilfe sorgt dafür, dass diese freie Wahl und mein herzlicher Service für alle bezahlbar bleiben.

Zu den Bankangaben für Ihre Spende

Wichtiger steuerlicher Hinweis zu Zuwendungen:
Der Behinderten Fahrdienst Graubünden (BFG) ist ein privat geführtes Einzelunternehmen und keine staatlich anerkannte, steuerbefreite gemeinnützige Organisation oder Stiftung. Finanzielle Beiträge und Zuwendungen an uns gelten rechtlich nicht als spendenabzugsfähig und können daher nicht von den Steuern abgezogen werden. Wir stellen Ihnen nach Erhalt gerne eine schriftliche Bestätigung aus, auf der dieser Status transparent ausgewiesen ist. Bitte konsultieren Sie bei Fragen zur Deklaration Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Steueramt.

Welche Stellen Fahrtkosten übernehmen können und wo es Musterbriefe zum Herunterladen gibt, lesen Sie auf der Seite Hilfe bei den Kosten.

Was Ihre Spende bewirkt

  • Rollstuhlgerechte Fahrzeuge

    Sie helfen mit, Anschaffung und Umbau von Fahrzeugen mit Rampe und Rückhaltesystem zu finanzieren.

  • Sicherheit im Unterhalt

    Wartung, Reifen, Versicherung: Damit jede Fahrt so sicher ist wie die erste.

  • Fahrten für Härtefälle

    Sie helfen mit, Fahrten für Menschen mit Handicap zu finanzieren, die keine staatliche oder kassenärztliche Hilfe erhalten.

Spenden per Banküberweisung

IBAN
CH13 0077 4010 4963 4510 0
Kontoinhaber/in
B F G, Vogelsangweg 10, 7000 Chur
Bank
Graubündner Kantonalbank, 7000 Chur
Vermerk
Spende BFG

Transparenz

Jede Spende soll ausschliesslich für Anschaffung, Umbau und Unterhalt rollstuhlgerechter Fahrzeuge sowie für Fahrten von Menschen mit Handicap, die keine staatliche Hilfe erhalten, verwendet werden. Auf Wunsch erhalten Sie eine Spendenbestätigung, auf der der steuerliche Status von BFG transparent ausgewiesen ist (siehe den steuerlichen Hinweis oben).

Danke an alle, die helfen

Möchten Sie als Spenderin, Spender, Firma oder Stiftung auf dieser Seite genannt werden? Dann senden Sie mir kurz eine Nachricht und teilen Sie mir mit, ob ich Ihren vollen Namen bzw. den Namen Ihrer Firma oder Stiftung oder nur Ihren Vornamen nennen soll. Ich nenne Sie nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung, und Sie können sie jederzeit widerrufen. Auf Wunsch erhalten Sie ausserdem eine kurze persönliche Antwort von mir. Alle Genannten finden Sie auf der Seite Spenderinnen und Spender.

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